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Versicherung der Kosten der Selbstbeteiligung

Auf dieser Seite können Sie Information über die Versicherung der Kosten der Selbstbeteiligung finden, welche bezüglich von solchen Flugplätzen angeboten wird, die Versicherungen für ihre parkenden Kunden abschließen.  Um Schadensersatz zu verlangen, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche unten und folgen Sie dann den Anweisungen.

ACHTUNG! Der Schaden muss innerhalb einer Woche per email be iinfo@se.sedgwick.com angemeldet werden.

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Versicherungsbedingungen

Der Versicherer für diese Versicherung ist Nordeuropa. Versichert im Rahmen dieser Versicherung ist der Eigentümer des Fahrzeuges, welches auf dem Flughafenparkplatz (Abflug-/Zielflughafen) geparkt wurde und der den Parkschein bezahlt hat.

Dieses Versicherungsprodukt gilt für das Beschädigungsrisiko des Eigentümers des geparkten Fahrzeugs. Ersatz wird unter diesem Versicherungsprodukt geleistet, wenn der Schaden durch eine bestehende KFZ-Versicherung gedeckt ist und vorausgesetzt, dass der Schaden größer ist, als die Selbstbeteiligung unter der KFZ-Versicherung.

Die Versicherung deckt die Kosten einer Selbstbeteiligung bis zu 1 500 Euro.

 

Sie sollten dire folgende Information sind an die Versicherung zu senden:

  1. Eine Kopie Ihres Flugtickets
  2. Eine Kopie Ihres Parkscheins
  3. Eine Kopie des Beschlusses Ihres KFZ-Versicherers, dass der Schaden von dessen Versicherung gedeckt ist.
  4. Eine Kopie von Ihrem Flugticket
  5. Eine Kopie von Ihrem Parkticket
  6. Eine Kopie von Zulassungsbescheid, dessen Sie von Ihrem KFZ-Versicherer bekommen haben

Bitte beachten Sie, dass Sie alle Information und Anlagen schicken.